Rechtsanwalt

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ALEXANDER JEHN

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Alexander Jehn liegt im Gesellschafts- und Handelsrecht, insbesondere in der Beratung oftmals inhabergeführter, mittelständischer Unternehmen oder ihrer Gesellschafter bei allen (Re-)Strukturierungs- und Kapitalmaßnahmen, bei Anteils- bzw. Unternehmensveräußerungen sowie Gesellschafterstreitigkeiten. Er berät zudem in erbrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Zuge der Unternehmensnachfolge. Herr Jehn betreut nationale wie internationale Franchise- und Lizenzsysteme bei ihrer Gestaltung und laufenden Unterhaltung, auch in streitigen Verfahren. Herr Jehn hat zahlreiche Beiträge und Publikationen insbesondere im Bereich gesellschaftsrechtlicher Neuregelungen veröffentlicht.

  • Ausbildung / Berufserfahrung

    seit 2005 
    Gründungspartner
    Kolaschnik Partner Rechtsanwälte PartGmbB

    2000 bis 2005
    Mittelständische Sozietät aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, Hamburg

     

    1997
    Internationale Sozietät aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und

    Wirtschaftsprüfern, Moskau

     

    1991 bis 2000

    Studium und Referendariat in
    Passau, Hamburg, Kiel und London.

  • Tätigkeitsschwerpunkte / Beratungsspektrum

     

    Gesellschafts- und Handelsrecht

     

    Unternehmens- und Immobilientransaktion (M&A)

     

    Franchise- und Lizenzrecht

     

    Gewerblicher Rechtsschutz

     

    Unternehmensnachfolge

     

    Vertragsrecht und Litigation

  • Vorträge / Publikationen

    „Anwendung der neuen Medien im Gesellschaftsrecht“
    in Rechtshandbuch E-Business, Luchterhand, 2001

     

    „TransPuG und Corporate Governance Kodex“,
    Erich Schmidt Verlag, 2003

     

    „New Guidelines for Corporate Governance in Germany”
    in Trends and Developments in Comparative Law, Kluwer Law International, London, 2003